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23.11.2020

Bundesweite Kooperation „Rheuma-VOR“ verlängert

Projekt Rheuma-VOR

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Weitere Informationen

„Rheuma-VOR“ (Verträge)

Ärztinnen und Ärzte, die an Rheuma-VOR teilnehmen, können erbrachte Leistungen noch bis zum 31. Dezember abrechnen. Die zwischen den Kooperationspartnern bestehende Vereinbarung wurde verlängert.

Seit dem 1. Januar beteiligt sich die KV Berlin und die Charité-Universitätsmedizin an dem Projekt „Rheuma-VOR“. Neben Berlin nehmen auch die Bundesländer Saarland, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz an der Kooperation teil. Das vom Innovationsfond geförderte Projekt war zunächst bis zum 31. Oktober 2020 befristet und wurde nun bis zum 30. April 2021 verlängert.

Ärztinnen und Ärzte können Leistungen, die sie gemäß geltender Kooperationsvereinbarung erbringen, bis zum 31. Dezember 2020 abrechnen. Die verbleibenden Monate bis Projektende werden für Datenüberprüfung, Datentransfer und Evaluation des Projektes benötigt.

Die Verlängerung ist mit einer 2. Änderungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung im Rahmen des über den Innovationsfonds nach § 92a und b SGB V geförderten Projektes „Rheuma-VOR“ wirksam. Alle weiteren Regelungen des ursprünglichen Vertrages vom 3. Mai 2017 sowie der 1. Änderungsvereinbarung vom 18. Mai 2020 bleiben hiervon unberührt und bestehen fort.

Der Änderungsvereinbarung befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren. Sobald dieses abgeschlossen ist, ist sie auf der Website einsehbar.