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17.11.2020

GOP 81312 auch bei telefonischer Beratung berechnungsfähig

KBV-Vertrag „Hallo Baby“

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Weitere Informationen

„Hallo Baby“ (Verträge)

Ärztinnen und Ärzte, die am Hallo Baby-Vertrag teilnehmen, können weiterhin die Beratung zum Toxoplasmose-Suchtest telefonisch durchführen und abrechnen. Grund ist die anhaltende Corona-Pandemie.

Aufgrund der aktuellen Situation haben die Partner des Vertrages „Hallo Baby“ die vereinbarten Leistungen für die GOP 81312 angepasst. Die GOP bildet die Risikoaufklärung und das ärztliche Gespräch im Rahmen des Toxoplasmose-Suchtests ab. Diese Leistung ist weiterhin ergänzend über eine telefonische Kontaktaufnahme möglich. Zudem kann die Dokumentation im Mutterpass weiterhin beim nächsten Präsenztermin erfolgen. Die Leistungsbeschreibung der GOP 81312 wird in der Anlage 6 „Leistungsbeschreibung und Vergütung“ während der Zeit der Pandemie zunächst befristet bis zum 31.03.2021 geändert, eine Option auf Verlängerung besteht.

Um zu einer Entlastung der Vertragsarztpraxen und der Ausbreitung des COVID-19-Virus beizutragen, wurde diese Änderung bereits mit einem 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen beschlossen, der am 1. Mai 2020 in Kraft trat. Mit dem 3. Nachtrag, der rückwirkend seit dem 1. November 2020 gilt, wurde diese Regelung verlängert.

Der Nachtrag befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren. Sobald dieses abgeschlossen ist, ist er auf der Website einsehbar.