Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

16.11.2020

Tumortherapiefelder bei aggressiven Hirntumoren

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Weitere Informationen

Praxisnachricht der KBV

Seit dem 15. November 2020 können Tumortherapiefelder zur Behandlung von neu diagnostizierten Glioblastomen (WHO Grad IV) eingesetzt werden. Drei neue GOP bilden die Leistung im EBM ab.

Um bei aggressiven Hirntumoren das Wachstum zu verlangsamen, können seit dem 15. November Tumortherapiefelder (TTF) eingesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im April beschlossen, dass diese neue Behandlungsmethode Kassenleistung wird. Die Details zur Abrechnung und Vergütung hat der Bewertungsausschuss jetzt festgelegt.

Zur Abrechnung werden drei Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär: 

GOPBeschreibungVergütungAbrechnungshinweise
30310 Indikationsstellung zur Behandlung eines Patienten
mit Tumortherapiefeldern
128 Pkt. /
4,06 Euro
1x im Krankheitsfall
(umfasst vier Quartale)
30311Zusatzpauschale für Behandlung und/oder Betreuung
eines Patienten mit Tumortherapiefeldern
235 Pkt. /
5,82 Euro
1x im Behandlungsfall (umfasst ein Quartal);
im Arztfall nicht neben GOP 13500
30312Zusatzpauschale für Entscheidung über Ausrichtung von Tumortherapiefeldern zur Behandlung des Glioblastoms65 Pkt. /
7,14 Euro 
bis zu 3x im Behandlungsfall‚
(umfasst ein Quartal)


Verordnung als Medizinprodukt

Auch die Kostenübernahme für die Geräte zur Anwendung der Tumortherapiefelder wurde geregelt. Vertragsärztinnen und –ärzte verordnen TTF als Medizinprodukte über das Formular 16 „Verordnung von Hilfsmitteln“. Die Bezeichnung der Hilfsmittelleistung wird mit „Optune“ angegeben. Der Patient reicht die Verordnung zur Genehmigung bei seiner Krankenkasse ein.