Bei der Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B entfällt künftig ein Impftermin im ersten Lebensjahr.
Gemäß geltender Schutzimpfungs-Richtlinie (in Kraft getreten am 10. Oktober 2020) ist für Säuglinge ein „2+1-Impfschema“ vorgesehen. Demnach sollen die Impfungen im Alter von zwei, vier und elf Monaten vor erfolgen. Frühgeborene sollten weiterhin zusätzlich im Alter von 3 Monaten und somit nach dem „3+1 Impfschema“geimpft werden, da das Immunsystem nicht ausgereift ist. Die verfügbaren Impfstoffe sind für beide Impfschemata zugelassen.
Damit Kleinkinder auch bei frühem Kindergarteneintritt geschützt sind, wird ein frühzeitiger Start der Impfungen mit Abschluss um den ersten Geburtstag empfohlen.