Um ab dem vierten Quartal weiterhin extrabudgetäre Zuschläge für Schutzimpfungen im Rahmen von Hausbesuchen bei AOK-Versicherten zu erhalten, muss die Symbolnummer im PVS eingegeben werden.
Wie bereits informiert, können Ärztinnen und Ärzte seit dem 1. September 2020 im Rahmen von Hausbesuchen bei Versicherten der AOK Nordost, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, für ausgewählte Schutzimpfungen Zuschläge erhalten. Das regelt eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Impfvereinbarung mit der AOK Nordost. Diese Vereinbarung wurde im Oktober rückwirkend beschlossen. Sofern seit dem 1. September 2020 die Leistungen aus dem Vertrag erbracht wurden, hat deshalb die KV Berlin für das dritte Quartal 2020 die Symbolnummern SNR 90000 sowie SNR 90001 automatisch der jeweiligen Abrechnung zugesetzt.
Eine automatische „Zusetzung“ der SNR 90000 wird ab dem 4. Quartal 2020 seitens der KV Berlin nicht mehr erfolgen. Soweit die SNR 90000 im 4. Quartal 2020 im Praxisverwaltungssystem (PVS) noch nicht hinterlegt ist, bittet die KV Berlin, diese manuell im System einzugeben oder ggf. durch den Systemhersteller eingeben zu lassen. Nur so werden die Zuschläge weiterhin berechnet.
Spätestens ab dem 1. Quartal 2021 ist die SNR 90000 im PVS für die Abrechnung hinterlegt. Die SNR 90001 wird gemäß Vertrag anhand der Abrechnung der SNR 90000 weiterhin durch die KV Berlin zugesetzt, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Mögliche Vergütungszuschläge | SNR | Betrag |
Vergütungszuschlag je Schutzimpfung bei Hausbesuch nach 01410/01413 | 90000 | 6 Euro |
Mehr als 50 HB (GOP 01410) pro Quartal (nur für Haus- und Kinderärzte) | 90001 | 3 Euro |