Seit dem 1. November müssen Arzneimittelrezepte mit einem Dosierungsschema versehen werden oder ein Kennzeichen für die Übergabe des Medikationsplanes/ Dosierungsanleitung an den Patienten enthalten.
Gemäß der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung müssen Ärztinnen und Ärzte seit dem 1. November 2020 auf einem Arzneimittelrezept das Dosierungsschema angeben oder eine Kennzeichnung vornehmen, die bestätigt, dass dem Patienten ein Medikationsplan bzw. Dosierungsanleitung übergeben wurde.
Diese neue Pflichtfunktion stand bereits seit Oktober in der Verordnungssoftware zur Verfügung. Sie konnte somit im Vorfeld getestet werden und müsste jetzt von allen Ärztinnen und Ärzten genutzt werden können.
Die neuen Angaben werden jeweils hinter dem verordneten Präparat am Ende der Verordnungszeile eingefügt:
- Beispiel für ein Dosierungsschema:
Name des Arzneimittels 5mg 60 Stück N2 >> 1-0-1 << - Beispiel für Kennzeichnung einer Übergabe des Medikationsplanes/Dosierungsanleitung:
Name des Arzneimittels 60mg 98 Stück N3 >> Dj <<
Das Kürzel „Dj“ bedeutet in diesem Zusammenhang „Dosierung ja“
Auf Betäubungsmittelrezepte erfolgt wie bisher die Angabe eines Dosierungsschemas oder die Kennzeichnung für die Übergabe des Medikationsplanes mit >> gemäß schriftlicher Anweisung <<.
Die neue Regelung gilt verpflichtend für Kassenrezepte (Muster 16) und für Privatrezepte. Aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit wird sie auch für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel („Grünes Rezept“) empfohlen.