Mit dem Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 20. Oktober 2020 wird die GOP 01640 für zwölf Monate mit 160 anstatt 80 Punkten bewertet.
Der Gesetzgeber hat mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz auch festgelegt, dass die Vergütung im Zusammenhang mit dem Anlegen eines Notfalldatensatzes im EBM für ein Jahr zu verdoppeln ist.
Der Bewertungsausschuss hat die GOP 01640 „Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes“ entsprechend angepasst: So wird die GOP seit dem 20. Oktober (Inkrafttreten PDSG) für eine Dauer von zwölf Monaten mit 160 Punkten vergütet.