Die Satzungsimpfvereinbarung mit der AOK wurde rückwirkend zum 1. Juli geändert. Unter anderem wurde die Vergütung dem Orientierungswert für 2020 angepasst und der Teilnahmekreis auf ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erweitert.
Rückwirkend zum 1. Juli 2020 haben sich die KV Berlin und die AOK Nordost auf eine 2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) geeinigt.
Die Inhalte der 2. Änderungsvereinbarung beziehen sich auf folgende Inhalte:
- redaktionelle Anpassungen
- Erweiterung des Teilnahmekreises der Ärztinnen und Ärzte: Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen nach §§ 31, 31a Ärzte-ZV haben nun die Möglichkeit an diesem Vertrag teilzunehmen.
- Anlage 1 – Symbolnummern und Vergütungen wurde durch eine neue Fassung ausgetauscht: Die Vergütung wurde dem Orientierungswert für 2020 angepasst.
- NEU: Anlage 3 – Hinweise zur Vertragsumsetzung wurde der Satzungsimpfvereinbarung hinzugefügt. Diese enthalten eine Klarstellung der Vertragsinhalte, insbesondere in Abgrenzung zur bestehenden Impfvereinbarung.