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22.10.2020

Ausnahmeregelungen bei Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten erneut verlängert

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Um die Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten weiterhin sicherzustellen, werden die Ausnahmeregelungen um sechs Monate bis zum 31. März 2021 verlängert.

Die Regelungen wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt und galten zunächst bis zum 30. September 2020.

Einen Überblick über alle in der ambulanten Versorgung geltenden Sonderregelungen gibt eine Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.