Um die Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten weiterhin sicherzustellen, werden die Ausnahmeregelungen um sechs Monate bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Regelungen wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt und galten zunächst bis zum 30. September 2020.
Einen Überblick über alle in der ambulanten Versorgung geltenden Sonderregelungen gibt eine Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.