Aufgrund von Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter müssen sich in mehreren Bezirken positiv getestete Personen sowie Kontakt- und Verdachtspersonen sofort in häusliche Isolation begeben.
Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln haben Allgemeinverfügungen zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Die Allgemeinverfügungen regeln, dass sich betroffene Personen in diesen Bezirken sofort in häusliche Isolation begeben zu haben, ohne das es einer expliziten Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf. Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, betroffene Personen entsprechend zu informieren.
Für die häusliche Isolation gelten folgende Bestimmungen (Quelle Gesundheitsamt Mitte):
- Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enger Kontakt zu einer positiv getesteten Person: Personen müssen sich aufgrund der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes unverzüglich in Isolation begeben. Die Isolation kann in der Wohnung oder in einem anderen, geeigneten und abgrenzbaren Teil eines Gebäudes erfolgen. Der Isolationsort darf nicht ohne die Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen werden. Wenn keine Krankheitszeichen auftreten, endet die Isolation, wenn der Zeitpunkt des engen Kontakts mindestens 14 Tage zurückliegt, also nach 14 Tagen.
- positiv getestete Personen: Die Isolation endet zehn Tage nach Erhalt des Testergebnis. Sollten Krankheitssymptome auftreten, endet die Isolation 10 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.
- Verdachtspersonen: Die Isolation endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis positiv, wird die Isolation fortgesetzt und es gelten die Regelungen für positiv getestete Personen.
Zur Unterstützung stellt beispielsweise Das Gesundheitsamt Mitte Informations-Flyer (angehängt im PID Nr. 18) zur Verfügung.