Seit dem 15. Oktober gilt die neue Testverordnung. Die Verordnung regelt verbindlich, welche symptomfreien Personen auf das Virus getestet werden können, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern.
Wie bereits in einer Sonderausgabe des Praxisinformationsdienstes informiert, gilt seit dem 15. Oktober eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Die Verordnung regelt verbindlich, welche symptomfreien Personen auf das Virus getestet werden können, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Sie legt dabei auch den Umfang der erstattungsfähigen Tests fest. Die Vorgaben gelten für GKV- und für Nicht-GKV-Versicherte.
Die wichtigsten Änderungen sind im Sonder-PID Nr. 44 zusammengestellt. Die COVID-19-Themenseite sowie die Übersicht über die Veranlassung der SARS-CoV-2-Testungen wurde mit Stand 21.10. entsprechend aktualisiert.