Ärztinnen und Ärzte haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, um ihre DMP-spezifischen Fortbildungsnachweise einzureichen. Grund ist die anhaltende Corona-Pandemie.
Mit der Teilnahme an den DMP-Verträgen haben sich Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig nachzuweisen. Die Gemeinsame Einrichtung DMP Berlin GbR hat beschlossen, die Frist zur Einreichung der jährlichen DMP-spezifischen Fortbildungsnachweise für das Jahr 2020 um zwei Quartale bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Somit werden auch Fortbildungsnachweise aus dem 1. Halbjahr 2021 für die Fortbildungsverpflichtung 2020 anerkannt.