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19.10.2020

Nachweis der Fortbildungsverpflichtung für das Jahr 2020 verlängert

DMP

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Ärztinnen und Ärzte haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, um ihre DMP-spezifischen Fortbildungsnachweise einzureichen. Grund ist die anhaltende Corona-Pandemie.

Mit der Teilnahme an den DMP-Verträgen haben sich Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig nachzuweisen. Die Gemeinsame Einrichtung DMP Berlin GbR hat beschlossen, die Frist zur Einreichung der jährlichen DMP-spezifischen Fortbildungsnachweise für das Jahr 2020 um zwei Quartale bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Somit werden auch Fortbildungsnachweise aus dem 1. Halbjahr 2021 für die Fortbildungsverpflichtung 2020 anerkannt.