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15.10.2020

75 Prozent der Kosten werden übernommen

Erstattung für Schutzausrüstung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Coronabedingt werden bis Ende März 75 Prozent der Kosten erstattet, die Praxen für Schutzausrüstung ausgeben. Darauf haben sich die KV Berlin und die regionalen Krankenkassen geeinigt.

Auf Grund des derzeit erhöhten Mehrbedarfs an Schutzausrüstung (PSA) in der Corona-Pandemie haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die regionalen Krankenkassen darauf verständigt, dass für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 insgesamt 75 Prozent der Praxiskosten für die Schutzausrüstung von den Kassen übernommen werden. Auch wenn die Beschaffung von Schutzausrüstung eigentlich unter den Praxisbedarf fällt und von den Praxen selbst bezahlt werden muss, sind sich KV Berlin und Kassen einig, dass es in der aktuellen Zeit einer besonderen Unterstützung der Praxen bedarf.

Erstattungsfähig sind:

  • Schutzkittel und Schutzoveralls
  • Schutzbrillen und Schutzvisiere
  • Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken)
  • FFP2-Masken (oder vergleichbare Produkte wie N 95/KN 95)
  • FFP3-Masken (soweit für die vertragsärztliche Versorgung zwingend benötigt)
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel (Hand und Fläche)

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Vertragsärzte in Vorleistung treten und sich die benötigte Schutzausrüstung auf eigene Rechnung beschaffen. Die Bestellung sollte hinsichtlich Menge und Preis wirtschaftlich und plausibel sein und sich grundsätzlich nach dem Bedarf für drei bis vier Monate richten. Für die Bestellung der Schutzausrüstung sollen die Angebote der Apotheken vor Ort genutzt werden. Aufgrund der dynamischen Marktsituation kann die Beschaffung durch die Apotheken ggf. einige Tage in Anspruch nehmen, daher ist auf eine frühzeitige Bestellung zu achten. Die Krankenkassen haben sich mit dem Berliner Apotheker-Verein auf Vertragspreise für die jeweilige Schutzausrüstung verständigt, die dann gelten, wenn die Apotheke die konkreten Produkte auswählt. 

Folgende Verkaufspreise gelten als Richtwerte für eine wirtschaftliche Beschaffung:

PSA-ProduktgruppeApothekenverkaufspreis
OP-Masken / Mund-Nasen-Schutzmasken0,45 EUR je Stück
FFP2-Masken 3,77 EUR je Stück
FFP3-Masken (nur soweit zwingend benötigt) 4,27 EUR je Stück
Schutzkittel4,13 EUR je Stück
Einmal-Handschuhe15,08 EUR je 100 Stück
Schutzbrillen3,50 EUR je Stück
Schutzvisiere3,48 EUR je Stück
Hand-Desinfektionsmittel 100 ml3,14 EUR
Hand-Desinfektionsmittel 500 ml9,73 EUR
Hand-Desinfektionsmittel 1 Liter 18,40 EUR
Flächen-Desinfektionsmittel 5 Liter68,39 EUR

Wie wird erstattet:

  • Die Rechnung bitte ausschließlich per E-Mail an senden.
  • In der E-Mail zwingend die BSNR angeben.
  • Erstattungsfähig ist nur die oben genannte Schutzausrüstung.
  • Die Erstattung der Rechnung in Höhe von 75 Prozent erfolgt zum Anfang des Folgequartals.
  • Die Erstattung erfolgt auf das Konto der BSNR.

25 Prozent der Kosten für die beschaffte Schutzausrüstung werden als Eigenanteil gesehen, da es sich bei der Schutzausrüstung grundsätzlich um Praxisbedarf handelt und die Schutzausrüstung auch für die privatversicherten Patienten genutzt werden kann.