Werden AOK-Versicherte, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bei Hausbesuchen gegen bestimmte Infektionskrankheiten geimpft, können seit September extrabudgetäre Zuschläge abgerechnet werden.
Seit dem 1. September 2020 können Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von Hausbesuchen bei Versicherten der AOK Nordost für ausgewählte Schutzimpfungen Zuschläge erhalten. Voraussetzungen der Versicherten sind hierbei ein bestehender Pflegegrad bzw. eine bestehende Gehunfähigkeit. Versicherte, welche dauerhaft in Pflegeheimen gemeldet sind, werden derzeit noch nicht erfasst.
Ärztinnen und Ärzte erhalten einen Vergütungszuschlag von 6 Euro je Schutzimpfung im Rahmen eines Hausbesuches mit der GOP 01410 und 01413 für folgende Impfungen:
- Influenza
- Pneumokokken
- Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Tdap)
- Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis (Tdap-IPV).
Bei mehr als 50 Hausbesuchen pro Quartal (GOP 01410 alle GKV-Versicherte) erhalten Haus- und Kinderärzte zusätzlich zu dem im Honorarvertrag vereinbarten Zuschlag noch eine zusätzliche Vergütung von 3 Euro je oben genannte Schutzimpfung.
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Die Zuschläge im Überblick:
Mögliche Vergütungszuschläge | SNR | Betrag |
Vergütungszuschlag je Schutzimpfung | 90000 | 6,00 Euro |
Mehr als 50 HB (GOP 01410) pro Quartal | 90001 | 3,00 Euro |
Die Änderungen wurden mit Wirkung zum 1. September 2020 in einer Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Impfvereinbarung mit der AOK Nordost geregelt.