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09.10.2020

Grippeimpfung: Hinweise zur Verordnung

Verordnung Grippeimpfstoff

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Aktuell erreichen die KV Berlin Hinweise, dass in Apotheken vermehrt Verordnungen über Kassenrezept mit dem Namen des Patienten und Nennung der gesetzlichen Krankenkasse als Kostenträger über Einzeldosen vorgelegt werden. Da diese Verordnungsweise im Verhältnis zu Sprechstundenbedarfsverordnungen höhere Kosten verursacht, erhalten Sie nachfolgend einen Überblick über den vertraglich vorgesehenen Ablauf.

  • Die von Ihnen im Frühjahr bestellten Grippeimpfstoffe werden nach der Auslieferung durch die pharmazeutischen Unternehmer von den Apotheken an die Praxen abgegeben.
  • Die Grippeschutzimpfung wird für die in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen (siehe Seite 12-14 unter dem Stichwort „Influenza“) als Sprechstundenbedarf bezogen. Die Verordnung erfolgt über ein als „Sprechstundenbedarf“ gekennzeichnetes Muster 16-Rezept, ohne Namensnennung des Patienten. Kostenträger ist die AOK Nordost. Zusätzlich müssen die Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) gekennzeichnet werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist auch hier zu beachten. Die über den Sprechstundenbedarf beziehbaren Impfstoffe plus GKV Erstattungspreis (pro 10er Packung) sind in der untenstehenden Tabelle nochmals aufgeführt.
  • Abgerechnet werden alle Grippeschutzimpfungen, die gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie erfolgen, mit der Symbolnummer 89111. Grippeschutzimpfungen, die nicht zu den Bedingungen der Schutzimpfungs-Richtlinie passen, müssen privat erfolgen (Grippeimpfstoffbezug privat und Abrechnung privat).
  • Die Verordnung von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erfolgt für die GKV ausschließlich über den oben genannten Weg. Die Verordnung von Einzeldosen sollte nur im Einzelfall und unter den Bedingungen eines Lieferengpasses eintreten. Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist dies aktuell nicht gegeben. 
  • Einzeldosen sollten primär für Privatpatienten auf einem Privatrezept erfolgen

Laut Bundesgesundheitsministerium stehen für die Bundesrepublik Deutschland 26 Millionen Dosen Influenzaimpfstoffe für die Saison 2020/21 zur Verfügung .

 GKV-Erstattungspreis pro Packung mit 10 Stückzugelassenes Anwendungsalter (gemäß Fachinformation Saison 2019/20)
Influvac Tetra 2020/21110,91 EuroErwachsene und Kinder ab 3 Jahren
Vaxigrip Tetra 2020/21119,00 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Influsplit Tetra 2020/21129,34 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Flucelvax Tetra 2020/21 (zellbasiert)131,80 EuroErwachsene und Kinder ab 9 Jahren

Im Einzelfall benötigter nasaler Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche im Alter von 2-17 Jahren (Fluenz® Tetra) bitte ebenfalls wie oben beschrieben ordern.