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06.10.2020

Aktualisierungen bei vier Vereinbarungen zum 1. Oktober

QS-Vereinbarungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Zum 1. Oktober treten Änderungen bei den Vereinbarungen zum Ultraschall, zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen, zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie in Kraft. Lesen Sie im Folgenden, welche Änderungen sich ergeben.

Ultraschall-Vereinbarung

In der Ultraschall-Vereinbarung wurden mehrere kleinere Änderungen vorgenommen:

  • Bei der Anwendungsklasse AK 12.1 „Haut einschließlich Subkutis“ wurde unter Punkt 2.1 die Sendefrequenz bei der Sonographie der Haut von 22,0 MHz auf 20,0 MHz abgesenkt.
  • Bei den Anwendungsklassen AK 22.1 „Fetales kardiovaskuläres System, Farbduplex“ und AK 22.2 „Feto-maternales Gefäßsystem, Farbduplex“ wurden unter Punkt 6 die Worte „Messwerte, Messmarker“ gestrichen. Somit sind diese beiden Angaben in der Bilddokumentation nicht mehr relevant.
  • Außerdem wurde der komplette Absatz 8 in § 11 zu Stichprobenprüfungen im Einzelfall nach § 136 SGB V gestrichen. Sogenannte fakultative Stichprobenprüfungen sind in der 2019 neu gefassten Qualitätsprüfungs-Richtlinie des G-BA nicht mehr vorgesehen.

Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen

Die Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen regelt in den §§ 4 (Polygraphie) und 6 (Polysomnographie) die Voraussetzungen für die jeweilige fachliche Befähigung. Für die Genehmigungserteilung ist die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ die Voraussetzung. Andernfalls können die in § 4 genannten Ärzte eine Genehmigung zur Polygraphie erhalten, wenn sie erfolgreich an einem Fortbildungskurs teilgenommen haben.

Bei der letzten Aktualisierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde nun drei weiteren Facharztgruppen die Möglichkeit gegeben, die Zusatzbezeichnung zu erlangen:

  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Diese Facharztgruppen können in Zukunft ebenfalls eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung erhalten. Dazu war eine entsprechende Anpassung in § 4 der Vereinbarung erforderlich.

Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie

Zum 1. Oktober 2020 tritt die neue Sachverständigen-Prüfrichtlinie nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung in Kraft. Sie ersetzt die alte Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung. In den Qualitätssicherungsvereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie wurden daher die entsprechenden Verweise angepasst.

Weitere Informationen

Genehmigungspflichtige Leistung Schlafbezogene Atmungsstörungen

Genehmigungspflichtige Leistung Ultraschalldiagnostik