Zum 1. Oktober treten Änderungen bei den Vereinbarungen zum Ultraschall, zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen, zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie in Kraft. Lesen Sie im Folgenden, welche Änderungen sich ergeben.
Ultraschall-Vereinbarung
In der Ultraschall-Vereinbarung wurden mehrere kleinere Änderungen vorgenommen:
- Bei der Anwendungsklasse AK 12.1 „Haut einschließlich Subkutis“ wurde unter Punkt 2.1 die Sendefrequenz bei der Sonographie der Haut von 22,0 MHz auf 20,0 MHz abgesenkt.
- Bei den Anwendungsklassen AK 22.1 „Fetales kardiovaskuläres System, Farbduplex“ und AK 22.2 „Feto-maternales Gefäßsystem, Farbduplex“ wurden unter Punkt 6 die Worte „Messwerte, Messmarker“ gestrichen. Somit sind diese beiden Angaben in der Bilddokumentation nicht mehr relevant.
- Außerdem wurde der komplette Absatz 8 in § 11 zu Stichprobenprüfungen im Einzelfall nach § 136 SGB V gestrichen. Sogenannte fakultative Stichprobenprüfungen sind in der 2019 neu gefassten Qualitätsprüfungs-Richtlinie des G-BA nicht mehr vorgesehen.
Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen
Die Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen regelt in den §§ 4 (Polygraphie) und 6 (Polysomnographie) die Voraussetzungen für die jeweilige fachliche Befähigung. Für die Genehmigungserteilung ist die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ die Voraussetzung. Andernfalls können die in § 4 genannten Ärzte eine Genehmigung zur Polygraphie erhalten, wenn sie erfolgreich an einem Fortbildungskurs teilgenommen haben.
Bei der letzten Aktualisierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde nun drei weiteren Facharztgruppen die Möglichkeit gegeben, die Zusatzbezeichnung zu erlangen:
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
- Innere Medizin und Kardiologie
- sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Diese Facharztgruppen können in Zukunft ebenfalls eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung erhalten. Dazu war eine entsprechende Anpassung in § 4 der Vereinbarung erforderlich.
Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie
Zum 1. Oktober 2020 tritt die neue Sachverständigen-Prüfrichtlinie nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung in Kraft. Sie ersetzt die alte Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung. In den Qualitätssicherungsvereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie wurden daher die entsprechenden Verweise angepasst.
Weitere Informationen
Genehmigungspflichtige Leistung Schlafbezogene Atmungsstörungen
Genehmigungspflichtige Leistung Ultraschalldiagnostik