Fachärztinnen und -ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ können ab 1. Oktober 2020 für die Verordnung von Soziotherapie die GOP 30810 (Erstverordnung) und GOP 30811 (Folgeverordnung) abrechnen.
Eine entsprechende Anpassung im EBM sowie eine Verlängerung der extrabudgetären Vergütung der GOP 30810 und GOP 30811 bis zum 30. September 2022 wurde vom Bewertungsausschuss beschlossen.
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