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29.09.2020

Unbegrenzte Erstattung von Portokosten für Arztbriefe

Höchstwerte ausgesetzt

 

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Die Höchstwerte für die Erstattung von Arztbriefen per Brief und Fax, die zum 1. Juli eingeführt wurden, sind bis zum 30. September 2021 ausgesetzt. Damit ist der Bewertungsausschuss der Argumentation der KBV gefolgt, dass die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht.

Damit erhalten Praxen für jeden Brief, der per Post oder per Fax verschickt wird, weiterhin die Kostenpauschalen 40110 (Postversand, 81 Cent) und 40111 (Faxversand, 10 Cent). Die Höchstwerte gelten erst ab Oktober 2021. Wer Arztbriefe bereits jetzt elektronisch versenden kann, bekommt dies ebenfalls vergütet.

Die Vergütungssystematik für den Versand von Arztbriefen war zum 1. Juli dieses Jahres umgestellt worden mit dem Ziel, die elektronische Kommunikation zu fördern. Dazu wurde unter anderem eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) eingeführt, die je eArztbrief gezahlt wird. Gleichzeitig wurden Höchstwerte für die Vergütung der Kostenpauschalen für konventionell versendete Arztbriefe festgelegt. Diese Höchstwerte wurden jetzt aufgehoben.

Beschluss des Bewertungsausschusses