Der ergänzte Bewertungsausschuss hat die Vergütung verschiedener Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung angepasst. Die meisten Änderungen gelten rückwirkend.
Der ergänzte Bewertungsausschuss, der sich aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband zusammensetzt, hat diverse GOP für die einzelnen Anlagen zur ASV-Richtlinie beschlossen und angepasst.
Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. April, 1. Juli sowie 24. Juli. Zum 1. Oktober wird die GOP 51050 „Augenärztliche Leistungen“ im Abschnitt 51.5 EBM abgewertet.