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16.09.2020

Erhöhung der rheumatologischen Grundpauschalen

EBM
Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Wegen der Indikationserweiterung für Podologie-Verordungen und dem damit verbundenen Mehraufwand für Rheumatologinnen und Rheumatologen erhöht sich zum 1. Oktober 2020 die entsprechende Versicherten- und Grundpauschale um je zwei Punkte. 

Seit dem 1. Juli 2020 kann Podologie auch für Patientinnen und Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittssyndroms verordnet werden. Diese zusätzlichen Indikationen führen dazu, dass auch Rheumatologinnen und Rheumatologen Podologische Behandlungen (Heilmittel) verordnen werden.

Da die Verordnung an sich Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen ist, hat der Bewertungsausschuss beschlossen, für Internisten mit dem Schwerpunkt Rheumatologie zum 1. Oktober 2020 die GOP 13691 und 13692 um je 2 Punkte anzuheben.