Bis zum 30. September 2020 genügen 200 Punkte, um die Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Die Frist für den Nachweis wurde um sechs Monate verlängert. Das hat der Vorstand der KV Berlin beschlossen.
Wegen der Corona-Pandemie war es für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur eingeschränkt möglich, Fortbildungen zu besuchen. Bis zum 30. September 2020 gelten für Mitglieder der KV Berlin daher folgende Sonderregelungen:
Absenkung der Punktzahl auf 200 Punkte
KV-Mitglieder, bei denen der reguläre Fünfjahreszeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020 endet, können die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nachweisen, indem sie einen Auszug aus ihrem Fortbildungskonto vorlegen. Dieser muss einen Kontostand von mindestens 200 anrechenbaren Punkten aufweisen. Diese Regelung gilt auch für KV-Mitglieder, die bereits wegen einer Verletzung der Nachweispflicht von einer Honorarkürzung betroffen sind sowie für Mitglieder, deren Nachweiszeitraum vor dem 1. April 2020 endete.
Fristverlängerung
Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird um ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert. Das heißt, dass alle KV-Mitglieder von einer Verlängerung des Zeitraums, in dem sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, um sechs Monate profitieren. KV-Mitglieder, bei denen bereits Honorar gekürzt wird, erhalten eine Verlängerung ihrer zweijährigen Nachholfrist um sechs Monate.
Sanktionen werden ausgesetzt
Für Leistungen des zweiten und dritten Quartals 2020 zahlt die KV Berlin ausnahmslos die vollen Honorare aus. Bei Mitgliedern, gegen die bereits Sanktionen verhängt wurden, wird das Honorar ebenfalls nicht gekürzt. Bei Wiedereinsetzen der Kürzungen werden diese mit dem Stand des zweiten Quartals 2020 fortgesetzt.
Themenspezifische Fortbildungen
Da derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Pandemie weiterhin entwickelt und wie lange sie dauert, kann die KV auch noch keine abschließende Entscheidung zum Umgang mit themenspezifischen Fortbildungen treffen, wie etwas im Bereich Onkologie. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die KV Berlin allen Mitgliedern, die themenspezifische Fortbildungen erbringen müssen, dieser Verpflichtung auch weiterhin soweit wie möglich nachzukommen, beispielsweise durch die Teilnahme an Online-Seminaren.