Diesen Herbst ist mit einer erhöhten Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu rechnen. Ärztinnen und Ärzte sollten sich bei der Impfung gegen Influenza an der Schutzimpfungs-Richtlinie orientieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass sich in diesem Jahr mehr Menschen gegen die saisonale Influenza impfen lassen wollen. Die KV Berlin bittet Ärztinnen und Ärzten dabei die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA zu beachten, die die Indikationen für eine Grippeschutzimpfung regelt.
Bei folgenden Indikationen erfolgt die Impfung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung:
- Personen ab 60 Jahre
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab. 1. Trimenon
- Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Krankheuten der Atmungsorgane, Herz-, Kreislauf-, Leber-, Nierenkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, neurologische Krankheiten, Immunschwäche)
- Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle Risikopersonen gefährden könnten
- Personen, die aus beruflichen Gründen viel Kontakt zu anderen Personen haben und sich dadurch schneller anstecken können. Dies sind vor allem Personen mit viel Publikumsverkehr sowie medizinisches Personal.
Informationen für das Wartezimmer
Damit Ärztinnen und Ärzte auf die Grippeimpfschutzimpfung aufmerksam machen und Patientinnen und Patienten Informationen an die Hand geben können, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Material zur Verfügung: Plakate sowie Infokarten und Patientenflyer können kostenlos bei der KBV bestellt werden.