Der ergänzte Bewertungsausschuss hat die Vergütung verschiedener Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend.
Der ergänzte Bewertungsausschuss, der sich aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband zusammensetzt, hat diverse GOP für die einzelnen Anlagen zur ASV-Richtlinie beschlossen. Die Beschlüsse treten mit Wirkung zum 1. Januar, 1. und 7. April sowie 1. Juli in Kraft.