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07.09.2020

Diverse Änderungen im EBM beschlossen

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Der ergänzte Bewertungsausschuss hat die Vergütung verschiedener Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend.

Der ergänzte Bewertungsausschuss, der sich aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband zusammensetzt, hat diverse GOP für die einzelnen Anlagen zur ASV-Richtlinie beschlossen. Die Beschlüsse treten mit Wirkung zum 1. Januar, 1. und 7. April sowie 1. Juli in Kraft.