Die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat kann bis Ende 2020 weiterhin über den EBM abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die geltende Sonderregelung verlängert.
Seit dem 1. April 2020 konnte die subkutane Verabreichung von Buprenorphin-Depotpräparat (Buvidal®) als Behandlungsmethode Opiodabhängiger über die GOP 01953 abgerechnet werden, zunächst befristet bis zum 30. September.
Der Bewertungsausschuss hat die Verlängerung der geltenden Sonderregelung beschlossen, sodass Ärztinnen und Ärzte zunächst bis zum 31. Dezember 2020 die GOP 01953 abrechnen können. Die GOP bildet die Behandlung mit einem Depotpräperat wie Buvidal® und die Betreuung im Rahmen der Nachsorge ab, ist je Behandlungswoche einmal berechnungsfähig und mit 130 Punkten bewertet. Die Leistung wird wie alle Substitutionsleistungen extrabudgetär vergütet.
Der Bewertungsausschuss wird bis zum 8. Dezember 2020 prüfen, ob eine Anpassung der Regelung notwendig ist und die Sonderregelung gegebenenfalls weiter verlängern.