Wenn Praxen im Zusammenhang mit der TI-Störung Rechnungen ihres Dienstleisters erhalten haben, können sie bis zum 18. September einen Antrag auf Erstattung bei der gematik einreichen.
Im Juni hatte die gematik mit den VPN-Zuangsdienstleistern ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten demnach keine Rechnungen erhalten und sich nicht um die Erstattung kümmern müssen.
Praxen, denen dennoch Leistungen in Rechnung gestellt wurden, können die Kosten von der gematik aus Kulanz erstattet bekommen. Dazu richten Praxen bis zum 18. September 2020 einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung per E-Mail an betrieb@gematik.de.
Bitte beachten: Es werden nur Rechnungen von Dienstleistern erstattet, die sich ausschließlich auf die TI-Störung beziehen. Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, wie ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors werden nicht übernommen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich.