Die Vergütung der Testungen von Reiserückkehrern nach Deutschland bemisst sich aktuell an der Rechtsverordnung des BMG. Die mit der Senatsverwaltung für Gesundheit abgeschlossene Vereinbarung gilt nicht mehr.
Gemäß der geänderten Rechtsverordnung vom 1. August 2020 in Kraft beträgt die Pauschale für die folgende ärztliche Leistung 15 Euro:
- das Gespräch im Zusammenhang mit der Testung
- die Entnahme des Körpermaterials (Abstrich)
- bei Bedarf die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuell arbeitet die KV Berlin daran, mit der Senatsverwaltung eine Vereinbarung zu verhandeln, um die fehlende Differenz zwischen den 25,60 Euro und den 15 Euro (Aufwand für Schutzkleidung) auszugleichen.