Untersuchungen im Rahmen der organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs müssen ab dem 1. Oktober 2020 elektronisch dokumentiert werden. Die KV Berlin übernimmt die Funktion der Datenannahmestelle.
Die im Rahmen der beiden organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs durchgeführten Untersuchungen sollen ab dem 1. Oktober 2020 elektronisch dokumentiert werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen können somit künftig nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, wenn die Dokumentationsvorgaben der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (oKFE-RL) erfüllt werden. Die verbindliche Datenerhebung ist erforderlich, um die Früherkennungsprogramme zukünftig auswerten und beurteilen zu können.
Die Dokumentation ist elektronisch an die KV Berlin zu übermitteln, die für die Evaluation als Datenannahmestelle fungiert und die Daten zur datenschutzkonformen Verschlüsselung (Pseudonymisierung) an eine unabhängige Vertrauensstelle weiterleitet.
Die Softwareanbieter sind aufgefordert, die Software in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) anzupassen.