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24.07.2020

Reiseimpfvereinbarung mit der Novitas BKK

Neue Vereinbarung
Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Eine neue Vereinbarung zwischen KV Berlin und Novitas BKK ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, Impfleistungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen durchzuführen und abzurechnen.

Die geschlossene Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen nach § 20i Absatz 2 SGB V trat zum 15. Juli 2020 in Kraft und deckt folgende Leistungen für Versicherte der Novitas BKK ab:

ImpfungSymbolnummer (SNR)Vergütung
Hepatitis A9010015,00 €
Hepatitis B9010115,00 €
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)9010215,00 €
Meningokokken (A, C, W135, Y)9010315,00 €
Typhus9010415,00 €
Cholera9010515,00 €
Gelbfieber*9010615,00 €
Tollwut9010715,00 €

*Die Impfung gegen Gelbfieber kann nur von gesundheitsbehördlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden. Die notwendige Erlaubnis ist der Teilnahmeerklärung beizufügen.

Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und anderer mengenbegrenzender Regelungen und wird jährlich entsprechend der Veränderung des honorarvertraglich vereinbarten regionalen Vergütungspunktwertes in Berlin angepasst.

Genehmigung erforderlich

An dieser Vereinbarung können alle im Bereich der KV Berlin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Ärzte teilnehmen, die ihre Teilnahme via Erklärung schriftlich gegenüber der KV Berlin eingereicht haben. Die Teilnahme beginnt mit dem Genehmigungsbescheid.