Eine neue Vereinbarung zwischen KV Berlin und Novitas BKK ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, Impfleistungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen durchzuführen und abzurechnen.
Die geschlossene Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen nach § 20i Absatz 2 SGB V trat zum 15. Juli 2020 in Kraft und deckt folgende Leistungen für Versicherte der Novitas BKK ab:
Impfung | Symbolnummer (SNR) | Vergütung |
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Hepatitis A | 90100 | 15,00 € |
Hepatitis B | 90101 | 15,00 € |
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) | 90102 | 15,00 € |
Meningokokken (A, C, W135, Y) | 90103 | 15,00 € |
Typhus | 90104 | 15,00 € |
Cholera | 90105 | 15,00 € |
Gelbfieber* | 90106 | 15,00 € |
Tollwut | 90107 | 15,00 € |
*Die Impfung gegen Gelbfieber kann nur von gesundheitsbehördlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden. Die notwendige Erlaubnis ist der Teilnahmeerklärung beizufügen.
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und anderer mengenbegrenzender Regelungen und wird jährlich entsprechend der Veränderung des honorarvertraglich vereinbarten regionalen Vergütungspunktwertes in Berlin angepasst.
Genehmigung erforderlich
An dieser Vereinbarung können alle im Bereich der KV Berlin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Ärzte teilnehmen, die ihre Teilnahme via Erklärung schriftlich gegenüber der KV Berlin eingereicht haben. Die Teilnahme beginnt mit dem Genehmigungsbescheid.