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16.07.2020

Softwaregestützte Medikationschecks „eLiSa“

Vertrag mit der AOK erweitert
Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Seit dem 1. Juni 2020 können Ärztinnen und Ärzte den mit der AOK bestehenden Vertrag für ein softwaregestütztes Medikationsmanagement direkt über die KV Berlin abschließen und abrechnen.

Der softwaregestützte Medikationscheck „eLiSa“ (electronic Life Saver) ist ein digitales Angebot der AOK. eLiSa stellt alle Informationen zur medizinischen Behandlung eines Patienten der letzten 36 Monate elektronisch zur Verfügung. Zudem können Ärzte einen Medikationsplan erstellen und mittels eines Medikationschecks prüfen, ob Arzneimittel für Patienten Risiken bergen oder mit anderen verschriebenen Medikamenten nicht kombiniert werden können.

Seit dem 1. Juni können alle Ärztinnen und Ärzte über die KV Berlin an dem zugrundeliegenden Vertrag teilnehmen und den Medikationscheck mittels der SNR 90043 abrechnen. AOK-Versicherte können in den Vertrag eingeschrieben werden, wenn sie mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel in zwei Quartalen verordnet bekommen.

Die Abrechnung der Leistung war bereits seit Januar 2020 möglich: So werden Hausärzte, die am Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten teilnehmen, automatisch für „eLiSa“ registriert. Ärzte, die an diesem Vertrag nicht teilnehmen, konnten bisher den Vertrag zum Einsatz von „eLiSa“ ausschließlich über die AOK abschließen und abrechnen. Die KV Berlin und die AOK haben dieses Verfahren mit einer Änderungsvereinbarung des bestehenden Vertrags vereinfacht.