Mit Änderung Soziotherapie-Richtlinie zum 4. Juli 2020 dürfen auch Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie Soziotherapie verordnen und über den EBM abrechnen.
Die Verordnung und Begleitung der Soziotherapie gemäß den Leistungsinhalten der Gebührenordnungspositionen 30810 und 30811 setzt für die hinzugekommene Arztgruppe neben weiteren Anforderungen voraus, dass im Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kenntnisse in der Anwendung der GAF-Skala bestätigt werden.
Die Verordnung von Soziotherapie wird extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende März 2021. Die zugrunde liegende Änderung der der Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL) hat der Gemeinsame Bewertungsausschusses (G-BA) hat am 14. Mai 2020 beschlossen.
Servicebroschüre zur Soziotherapie
Fachärztinnen und Fachärzte, die Soziotherapie verordnen möchten, können sich in einer Servicebroschüre der KBV rund um das Hilfsangebot Soziotherapie für Ärzte und Psychotherapeuten informieren.