Im Laufe des Sommers werden neue Anwendungen innerhalb der TI verfügbar sein, einige von ihnen bald verpflichtend. Für die Anwendungen wird der elektronischen Heilberufsausweis notwendig sein.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kommt im KV-Bereich in den Ausprägungen „elektronischer Arztausweis“ und „elektronischer Psychotherapeutenausweis“ zum Einsatz. Er ist insbesondere erforderlich, um elektronische Dokumente in einer Form zu signieren, die der Unterschrift auf Papierdokumenten rechtlich gleichkommt. Die Ausweise werden von den jeweiligen Kammern herausgegeben.
Sobald eine Praxis an die TI angeschlossen wurde, hat sie für den eHBA automatisch die Betriebskosten-Pauschale von 11,63 Euro pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut erhalten – unabhängig davon, ob der eHBA schon beantragt wurde oder nicht. Diese Kostenerstattung soll die monatliche Pauschale, die bei Nutzung des eHBA von dem Kartenherstellern erhoben wird, zum Teil refinanzieren.
Von einer Mehrzahl der KV-Mitglieder wurde der Ausweis noch nicht beantragt, denn bislang gab es in der TI noch keine Anwendungen, die den eHBA erforderten. Das ändert sich jetzt! Der Großteil der kommenden TI-Anwendungen kann nur in Verbindung mit einem eHBA genutzt werden.
Konkret geht es um folgende Anwendungen:
- Elektronischer Medikationsplan eMP (kann auch mit Praxisausweis erstellt werden)
- Notfalldaten-Management NFDM
- Elektronischer Arztbrief
- Elektronische Patientenakte ePA
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU (Ab 1. Januar 2021 verpflichtend, eHBA zum Signieren zwingend erforderlich!)
Die KV Berlin wird ihren Mitgliedern in Kürze ausführliche Informationen darüber bereitstellen, welche Anwendungen zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden und was Praxen in diesem Zusammenhang beachten müssen. Einen guten Überblick gibt außerdem die gematik und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Wie die Kosten für die Anwendungen der TI erstattet werden, ist hier zusammengestellt.
So beantragen Praxen den eHBA
Ärztinnen und Ärzte beantragen ihren eHBA bei der Ärztekammer Berlin. Bitte beachten: Die Ärztekammer rechnet mit einer Dauer von vier Wochen von der Antragsstellung bei der Kammer bis zur Auslieferung durch den Kartenhersteller.
Über den Ablauf des Bestellvorgangs informiert die Ärztekammer auf ihrer Website. Fragen zum eA beantwortet die Ärztekammer unter ihrer Service-Telefonnummer 030 / 40806-2530.
Wichtige Information für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Da die Bundespsychotherapeutenkammer derzeit noch mit den Kartenherstellern verhandelt, kann der elektronische Psychotherapeutenausweis noch nicht über die Berliner Psychotherapeutenkammer bestellt werden. Weitere Informationen folgen, sobald die Bestellung möglich ist.
Updates für Konnektor und PVS ebenfalls erforderlich
Neben dem eHBA ist für die Nutzung der Anwendungen ein Software-Update des Konnektors auf den Funktionsumfang „eHealth-Konnektor“ erforderlich und die Praxissoftware muss ebenfalls die neuen Anwendungen unterstützen. Die KV Berlin empfiehlt, mit dem Hersteller der Praxissoftware und gegebenenfalls dem Hersteller des Konnektors zu klären, wann die erforderlichen Updates zur Verfügung stehen.