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07.07.2020

Zuschläge für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate

Neu im EBM
Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Quelle: KBV

Zum dritten Quartal werden die Kosten für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate im EBM abgebildet. Die Zuschläge sind mit 40 Punkten bewertet.

In der Vergangenheit stellten die Hersteller den Vertragsärzten Programmier- und Auslesegeräte für kardiale Implantate kostenfrei zur Verfügung. Mit Einführung des Antikorruptionsgesetztes änderte sich das. Es wurden sukzessive Mietgebühren von den betroffenen Kardiologen gefordert.

Um den Ärzten die entstehenden Kosten für die Miete der Programmier- und Auslesegeräte zu erstatten, hat der Bewertungsausschuss neue Zuschläge nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 04417 und 13577 in den EBM aufgenommen. Die Zuschläge sind mit 40 Punkten bewertet und können durch folgende Fachärzte abgerechnet werden:

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Kinder-Kardiologie auf jede Leistung nach den GOP 04411, 04413 und 04415,
  • Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie und Vertragsärzte mit einer entsprechenden Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung auf jede Leistung nach den GOP 13571, 13573 und 13575.