Um eArztbriefe zu fördern, werden Versandkosten für Arztbriefe und Befunde ab dem 1. Juli anders erstattet. Für Portokosten gibt es nur noch eine Pauschale. Neu ist zudem eine Fax-Kostenpauschale.
Elektronische Arztbriefe werden deshalb ab 1. Juli besser bezahlt. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten weiterhin 28 Cent für den Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901) je Brief. Neu ist eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) für den Versand von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je Brief.
Für beide Pauschalen (GOP 86900 und GOP 86901) gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro pro Quartal und Arzt. Unbegrenzt wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär. Die Förderpauschale ist vorerst für drei Jahre befristet und soll den Anreiz zum elektronischen Versand erhöhen.
Wie bereits berichtet, soll der Versand von E-Arztbriefen künftig nur noch über einen Übermittlungsdienst „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, erfolgen. Die Krankenkassen zahlen eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Praxis. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Einrichtung von KIM zusätzlich einmalig 100 Euro je Praxis. Für die Übermittlung von E-Arztbriefen gelten die Regelungen der Richtlinie elektronischer Arztbrief der KBV. Aus diesem Grund sind die Pauschalen bis zur Verfügbarkeit der KIM vorerst auch noch für versendete und empfangene E-Arztbriefe über KV-Connect abrechenbar.
Pauschale für den Postversand
Für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post gibt es ab Juli nur noch die Porto-Kostenpauschale 40110. Sie ist mit 81 Cent bewertet. Die bisherigen Kostenpauschalen 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien werden zum 1. Juli gestrichen.
Neue Fax-Kostenpauschale
Ebenfalls neu ab dem 1. Juli ist eine eigene Fax-Kostenpauschale im EBM – eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers mit dem Ziel, schnellstens auf die elektronische Kommunikation umzusteigen. Die Abrechnung erfolgt über die neue GOP 40111. Die Fax-Pauschale ist zunächst mit zehn Cent je Telefax bewertet, ab 1. Juli 2021 mit fünf Cent.
Beide Kostenpauschalen – GOP 40110 für das Briefporto und GOP 40111 für das Fax – unterliegen einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt beziehungsweise Psychotherapeut. Der Höchstwert ist arztgruppenspezifisch festgelegt. Detaillierte Informationen dazu, gibt die KBV.