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10.03.2026

Ab April: Neue Leistung im EBM

Digitale Gesundheitsanwendung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


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BA-Beschluss

Der Bewertungsausschuss trifft mit Blick auf die digitalen Gesundheitsanwendungen „Kranus Mictera“ und „Mindable: Soziale Phobie“ notwendige Entscheidungen.

Für Verlaufskontrolle und Auswertung wird zum 1. April die Gebührenordnungsposition (GOP) 01482 in den EBM aufgenommen – 64 Punkte / 8,15 Euro. Sie ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. „Kranus Mictera“ wird zur Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen (Belastungs-, Drang- und Mischin-kontinenz) eingesetzt.

Keine gesonderte Leistung
Hingegen beschlossen die Gremien des Bewertungsausschusses keine gesonderte Leistung für „Minable: Soziale Phobie“. Die Versorgung erfolgt somit als Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Die ärztlichen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind Bestandteil der berechnungsfähigen GOP des EBM. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung – gemäß § 87 Abs. 5c Satz 4 SGB V.