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17.11.2025

7. Änderungsvereinbarung mit der AOK Nordost beschlossen

Versorgung multimorbider Patienten

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Vertragsseite

KV Berlin und AOK Nordost haben den Vertrag zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst.

Die KV Berlin und die AOK Nordost haben den auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten vom 02.07.2019, zuletzt geändert durch die 6. Änderungsvereinbarung vom 22.12.203, mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst.

Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der Fortbildungsverpflichtung gemäß § 4 des Vertrages a.F.
  • Streichung der Koordinierungspauschale für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal – SNR 90059 aus dem Vertrag (nicht mehr abrechenbar seit dem 01.07.2024)
  • redaktionelle Anpassungen

Die Vertragsdokumente sind auf der Website der KV Berlin hinterlegt.