Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

08.01.2021

Versicherteninformationen der DAK-Verträge zum 1. Januar 2021 angepasst

Begleiterkrankungen der Hypertonie und Diabetes

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


An den Verträgen teilnehmende Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 geänderte Datenschutzmerkblätter aushändigen.

Für die Verträge

  • über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V und
  • über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf Grundlage § 73 c SGB V 

haben sich die Vertragspartner DAK-Gesundheit und KV Berlin auf eine inhaltliche Anpassung des Merkblattes Datenschutz (Anlage 6 im Hypertonie-Vertrag bzw. Anlage 10 im Diabetes-Vertrag) rückwirkend zum 1. Januar 2021 geeinigt. Die Anpassung betrifft insbesondere den Punkt 5 „Ansprechpartner und Verantwortliche für die Datenverarbeitung“. Es wurden die Anschrift des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die Telefonnummer der DAK-Gesundheit sowie Angaben zum Datenschutzbeauftragten der KV Berlin neu aufgenommen.

Die Anpassung der Anlage wurde jeweils in einer Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geregelt.