An den Verträgen teilnehmende Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 geänderte Datenschutzmerkblätter aushändigen.
Für die Verträge
- über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V und
- über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf Grundlage § 73 c SGB V
haben sich die Vertragspartner DAK-Gesundheit und KV Berlin auf eine inhaltliche Anpassung des Merkblattes Datenschutz (Anlage 6 im Hypertonie-Vertrag bzw. Anlage 10 im Diabetes-Vertrag) rückwirkend zum 1. Januar 2021 geeinigt. Die Anpassung betrifft insbesondere den Punkt 5 „Ansprechpartner und Verantwortliche für die Datenverarbeitung“. Es wurden die Anschrift des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die Telefonnummer der DAK-Gesundheit sowie Angaben zum Datenschutzbeauftragten der KV Berlin neu aufgenommen.
Die Anpassung der Anlage wurde jeweils in einer Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geregelt.