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07.01.2021

Erhöhung der Vergütung für 2021

Hautkrebs-Screening-Verträge

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Hautkrebs-Screening (Verträge)​​​​​​​

In den geltenden Hautkrebs-Screening-Verträgen wurde für das Jahr 2021 die Vergütung für die SNR 99200 und SNR 99400 erhöht. Grund ist die jährliche Anpassung des Orientierungswertes.

Für das Jahr 2021 erhöht sich die Vergütung für die SNR 99200 und SNR 99400. Das betrifft alle zum Hautkrebs-Screening abgeschlossenen Verträge mit folgenden Krankenkassen:

KrankenkasseVergütung
 2020ab dem 1. Januar 2021
Techniker Krankenkasse27,80 Euro28,15 Euro
BIG direkt gesund27,80 Euro28,15 Euro
KNAPPSCHAFT31,60 Euro31,95 Euro
IKK Brandenburg und Berlin27,80 Euro28,15 Euro
Hanseatischen Krankenkasse (HEK)30,46 Euro28,15 Euro
BKK Landesverband Mitte27,80 Euro28,15 Euro
BARMER 27,31 Euro28,15 Euro

Ab dem 1. Januar 2021 wird zudem die Vergütung der BARMER dynamisch gemäß GOP 01745 des EBM angepasst, sodass eine jährliche vertragliche Anpassung der Vergütung nicht mehr notwendig ist.  Zuvor musste die Vergütung jedes Jahr neu mit der BARMER vereinbart werden.  Auch die Vergütung der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) wird seit dem 1. Januar dynamisch an die GOP 01745 angepasst, weitere Informationen hierzu in der Praxis-News vom 2. Dezember 2020.