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22.12.2020

Ausnahmeregelungen für DMP-Dokumentationen und Schulungen verlängert

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 können Kontrolluntersuchungen und Schulungen in den DMP für chronisch Kranke bis zum Ende der epidemischen Lage ausgesetzt werden. 

Infolge der weiter andauernden Corona-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Dezember 2020 die bereits für das Jahr 2020 geltende Sonderregelung für Schulungen und Dokumentationen in den Disease-Management-Programmen (DMP) verlängert und eine zeitlich flexiblere Regelung beschlossen. Die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen in den DMP dürfen ausfallen, wenn es medizinisch vertretbar ist. Auch Schulungen können verschoben werden. Die Ausnahmeregelung gilt auf unbestimmte Dauer, und zwar solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.

DMP-Dokumentationen und Schulungen können und sollten weiterhin von den Praxen erbracht werden. Wird jedoch das Risiko einer Infektion durch die persönliche Konsultation als zu hoch eingeschätzt, werden die Versicherten bei fehlenden Dokumentationen beziehungsweise Schulungsteilnahmen nicht aus den DMP ausgeschrieben.

Die DMP-Vergütung erfolgt allerdings nur bei fristgerechter Dokumentation beziehungsweise durchgeführter Schulung. Koordinierende Ärzte können somit selbst entscheiden, was für ihre Patientinnen und Patienten in der aktuellen Situation am besten ist.

Der Beschluss des G-BA über die weitere Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.