Der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung zwischen KNAPPSCHAFT und KBV wurde erweitert: Ab dem neuen Jahr können Ärztinnen und Ärzte auch ein Beratungsgespräch für Pflegepersonen abrechnen.
Im Rahmen des Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KNAPPSCHAFT und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können teilnehmende Ärztinnen und Ärzte ab dem neuen Jahr eine neue Leistung erbringen und abrechnen: Im Gespräch können sie Pflegepersonen beraten, deren Gesundheit besonderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist.
Die KNAPPSCHAFT identifiziert eingeschriebene Patientinnen und Patienten, die als private Pflegepersonen Pflegebedürftige nach dem SGB XI betreuen und für ein Beratungsgespräch in Frage kommen. Mit Einverständnis dieser Patienten informiert die Krankenkasse den teilnehmenden Hausarzt schriftlich über den Beratungsbedarf und -wunsch (Information über Anhang a zur Anlage 11 inklusive ausgefüllter Einverständniserklärung des Patienten). Die Praxis des Hausarztes vereinbart daraufhin einen Termin mit dem Patienten. Das Beratungsgespräch des Hausarztes beinhaltet eine spezifische Anamnese und Situationsbewertung (Anhang b zur Anlage 11) sowie die Beratung zu körperlichen und psychosozialen Belangen des Patienten.
Leistung und Vergütung
Leistung | Abrechnungsfrequenz | SNR | Vergütung |
Beratungsgespräch für Pflegepersonen | von vier Quartalen höchstens zweimal berechnungsfähig | 81114 | 30 Euro |
Neben der neuen Leistung wurden die Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbart.
Die Erweiterung ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in einem 8. Nachtrag zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KNAPPSCHAFT und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geregelt.
Den Vertragstext sowie die neue Anlage 11 finden Sie nach Beendigung des Unterschriftenverfahrens hier.