Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

15.12.2020

Detailänderungen zur Videosprechstunde

Änderungen im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Rückwirkend zum 1. Oktober 2020 sowie zum 1. Januar 2021 hat der Bewertungsausschuss (BA) einzelne Detailänderungen im EBM vorgenommen.

Die Gebührenordnungspositionen 35431, 35432 und 35435 werden rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in die Legende der GOP 01450 aufgenommen. Dadurch stellt der Bewertungsausschuss klar, dass der Zuschlag für die Videosprechstunde auch im Zusammenhang mit einer Systemischen Therapie als Einzelbehandlung berechnungsfähig ist. Die Änderungen der GOP 35130, 35131 und 35140 stehen ebenfalls in Zusammenhang mit der Abbildung der Systemischen Therapie im EBM.

Für die Kostenpauschalen 40110 und 40111 wird ein klarstellender Berechnungsausschluss aufgenommen. Dieser gilt für die Versandkosten von Untersuchungsergebnissen in Fällen, in denen bereits die Kostenpauschale nach der GOP 40100 abgerechnet wurde. Auch dies gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2020.

Der Bewertungsausschuss hat außerdem die Legende der GOP 25211 textlich erweitert: Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine Anpassung der Legendierung der Zuschlags-GOP 25229 analog der vorgenommenen Änderungen an der zuschlagsberechtigten GOP 25211.