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14.12.2020

Neues Internetangebot des G-BA bietet Überblick zu laufenden Erprobungsstudien

Erprobung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Auf speziellen Themenseiten können sich Ärzte über alle in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossen Erprobungsstudien von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden informieren.

Der G-BA hat mit Beginn der ersten Erprobungsstudien zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden seinen Internetauftritt angepasst. Auf speziellen Themenseiten finden sich neben Hintergrundinformationen zur Erprobung auch konkrete Angaben zu den einzelnen Studien. So werden u.a. die Eckpunkte dargestellt und die Studienprotokolle sind hinterlegt. Weiterführende Links verweisen auf den Studienregistereintrag oder zur Internetseite der Studienleitung. Darüber hinaus sind die Ansprechpartner für die Studien sowie die beteiligten Studienzentren benannt. 

Ärztinnen und Ärzte aber auch Patientinnen und Patienten, die sich für die Erprobungsstudien interessieren, erhalten somit einen umfangreichen Überblick. Das Internetangebot wird fortlaufend aktualisiert und um kommende Erprobungsstudien ergänzt. 

Das Instrument der Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 eingeführt. Rechtsgrundlage ist § 137e SGB V

Bislang wurden zu sechs Methoden Erprobungsstudien vom G-BA auf den Weg gebracht: 

  • Magnetresonanztomograhpie-gesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie bei Uterusmyomen
  • Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathie Pogmentosa
  • Pulmonalarterielle Druckmessung bei Herzinsuffizienz
  • Liposuktion bei Lipödem
  • Tonsillotomie bei Tonsillitis
  • Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom

Erprobungsstudien des G-BA sind für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorgesehen, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten. Zur Feststellung des Potenzials müssen erste Ergebnisse aus klinischen Studien vorliegen, die auf eine Verbesserung der Versorgung durch den Einsatz der Methode hindeuten. Mit den Ergebnissen der Erprobungsstudie sollen dann die abschließende Bewertung des Nutzens der Methode und eine Entscheidung über die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen möglich werden.