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14.12.2020

Erneute Verlängerung der Regelung zur GOP 01953

Substitution

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat kann weiterhin über den EBM abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die geltende Sonderregelung bis 30. Juni 2021 erneut verlängert.

Seit dem 1. April 2020 konnte die subkutane Verabreichung von Buprenorphin-Depotpräparat (Buvidal®) als Behandlungsmethode Opiodabhängiger über die GOP 01953 abgerechnet werden, zunächst befristet bis 30. September und dann noch einmal verlängert bis 31. Dezember 2020. (siehe Praxis-News vom 07.09.2020)

Der Bewertungsausschuss wird nach der erneuten Verlängerung spätestens zum 1. Juni 2021 prüfen, ob eine weitere Verlängerung bzw. Anpassung der Regelungen zur GOP 01953 notwendig ist. Geprüft wird insbesondere eine Erweiterung der GOP 01951 (Zuschlag Wochenende, Feiertage) um die GOP 01953.