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10.12.2020

Rheumatologie-Vereinbarung mit der AOK Nordost rückwirkend zum 1. Oktober 2020 angepasst

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Verträge der KV Berlin

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie haben sich die KV Berlin und die AOK Nordost auf Sonderregelungen für das Jahr 2020 verständigt.

Die KV Berlin und die AOK Nordost haben mit einer 2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie folgende Regelungen für das Jahr 2020 beschlossen:

  • Die Verpflichtungen zum Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.
  • Die Verpflichtungen zum Nachweis der Teilnahme an Qualitätszirkeln wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.

Zudem haben sich die Vertragspartner vorsorglich darauf geeinigt, dass die Leistungen nach diesem Vertrag unter Beachtung der für die Regelversorgung geltenden Bedingungen via Telefon- bzw. Videokonsultation abrechenbar sind. Diese Regelung gilt, solange zur Bewältigung der Pandemie auf Landesebene weitere Sonderregelungen zur Telefon- und Videokonsultation im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung beschlossen werden. Die 2. Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft.