Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

04.12.2020

Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung verlängert

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung, wonach Vertragsärztinnen und –ärzte Patienten bis zu sieben Kalendertage am Telefon krankschreiben können, bis zum 31. März 2021 verlängert. 

Welche Voraussetzungen zur Ausstellung einer telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erfüllt sein müssen, lesen Sie in unserer Praxis-News vom 16.10.2020.