Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung, wonach Vertragsärztinnen und –ärzte Patienten bis zu sieben Kalendertage am Telefon krankschreiben können, bis zum 31. März 2021 verlängert.
Welche Voraussetzungen zur Ausstellung einer telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erfüllt sein müssen, lesen Sie in unserer Praxis-News vom 16.10.2020.