Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

02.12.2020

Änderungen bei Muster 10C und Muster 39

Vordrucke

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Zum 1. Januar 2021 gelten neue Vordrucke für die Muster 39, Krebsfrüherkennung Frauen, und 10C, Auftrag SARS-CoV-2 Testung. 

Die Gründe für die Anpassungen sind beim Muster 10C die aktualisierte Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums und die Abbildung der Dokumentationspflicht der oKFE-Richtlinie auf dem neuen Muster 39. Diese Dokumentationspflicht gilt gemäß der Richtlinie auch für die Früherkennung von Darmkrebs. 

Beide neuen Vordrucke müssen ab dem 1. Januar 2021 verwendet werden. Das Muster 39 können Praxen über die KV Berlin über den Mitgliederbereich der Webseite bestellen. Das Muster 10C wird vom Paul Albrechts Verlag direkt an die Praxen geliefert.

Der Paul Albrechts Verlag (PAV) bittet um folgende Beachtung: 

  • Bestellungen für die neuen Vordrucke können seit dem 30. November 2020 bei PAV aufgegeben werden. Bitte die Bestellung entsprechend kennzeichnen.
  • Ab dem 7. Dezember 2020 werden durch PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
  • Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 31. Dezember noch alte Formulare benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden.
  • Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
  • Die neuen Vordrucke dürfen erst ab dem 01.01.2021 eingesetzt werden.
  • Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.