Um den fetalen Rhesusfaktor bei Rhesus-negativ Schwangeren zu bestimmen, kann ein nicht-invasiver Pränataltest vorgenommen werden. So sollen unnötige präpartale Anti-D-Gaben vermieden werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einführung der gezielten Rhesus-Prophylaxe zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Schwangeren mit negativem Rhesusfaktor mittels eines nicht-invasiven Pränataltests (NIPT-RhD) in die Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL) beschlossen. Die Änderung ist am 24. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Die Anpassung in der Mu-RL sieht vor, dass jeder schwangeren Frau mit negativem Rhesusfaktor bei einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des fetalen Rhesus-Faktors angeboten werden soll. Der nicht-invasive Pränataltest zur Bestimmung des Rhesus-Faktors des Fetus ist frühestens ab der 11+0 Schwangerschaftswoche möglich, sofern der verwendete Test die geforderten Testkriterien erfüllt.
Für den vorgeburtlichen Test wird eine Blutprobe der Schwangeren benötigt, da das mütterliche Blut Erbmaterial des Kindes enthält. Somit sollen durch die nicht-invasive Bestimmung des fetalen Rhesus-Faktors ca. 40 Prozent an unnötigen Anti-D-Prophylaxen bei schwangeren Frauen vermieden werden.
Da es sich bei der vorgeburtlichen Rhesusfaktorbestimmung aus der Blutprobe der Schwangeren um eine genetische Untersuchung handelt, gelten für die durchführende Ärztin oder den durchführenden Arzt die Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Die erforderliche Qualifikation ist die „fachgebundene genetische Beratung“ (72-Stunden-Curriculum bzw. das Äquivalent die sogenannte „große Wissenskontrolle“). Es gilt der Arztvorbehalt.
Inkrafttreten des Beschlusses
Der Beschluss ist am 23. Oktober 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 24. Oktober 2020 in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Erst danach haben Versicherte Anspruch auf die Untersuchung.