Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die im April kommunizierte Sonderregelung zu Hydroxycloroquin aufgehoben.
Mit der Anordnung sollte die Versorgung chronisch Kranker, die von den zugelassenen Indikationen betroffen sind, sichergestellt werden. Hydroxychloroquin darf jetzt wieder ohne Angabe der Indikation auf dem Muster-16-Rezept verordnet werden und es existiert nicht mehr die Mengenbegrenzung von maximal 100 Tabletten mit 200 mg Wirkstoff. Damaliger Hintergrund de Sonderregelung war der vermehrte off-label-use bei der Behandlung von COVID-19-Patienten.