G-BA und Bewertungsausschuss haben geltende Corona-Sonderregelungen wie die telefonische AU und die Regelungen zur Videosprechstunde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Bewertungsausschuss (BA) haben zahlreiche Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten, bis zum 31. Dezember verlängert. Sonderregelungen des G-BA, die am Fortbestehen der epidemischen Lage nationaler Tragweite geknüpft sind, gelten bis zum 25. November (z.B. Sonderregelungen zum Entlassmanagement, Krankentransporte, Fristen bei U-Untersuchungen). Der Deutsche Bundestag hatte am 25. August das Fortbestehen der epidemischen Lage nationaler Tragweite um weitere drei Monate festgestellt.
Bis zum 31. Dezember gelten unter anderem Sonderreglungen in folgenden Bereichen:
- Ausstellung und Abrechnung der Telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster1) und „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21)
- Videosprechstunde
- Telefonische Konsultationen
- Psychotherapeutische Versorgung
- Substitutionsbehandlung
- Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen und Überweisungen
- Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege, Heilmitteln und Hilfsmitteln bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese
Diese Regelungen laufen aus
Achtung: Die Sonderregelung für die Nichtärztlichen Praxisassistent:innen (NäPA) sowie deren Refresher-Kurse wurde nicht verlängert. Die Sonderregelung beinhaltete, dass die Genehmigung durch die zuständige KV für die NäPA auch dann erteilt werden konnte, wenn nachgewiesen wurde, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 30. September 2021 erfolgen wird. Auch die Regelung, dass für die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin vier anstatt acht CME-Punkte ausreichen, läuft Ende September aus.
Die Beschlüsse des G-BA und des Bewertungsausschusses treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Die KBV hat auf ihrer Website die Informationen zu den Corona-Sonderregelungen aktualisiert. Dort finden Sie in Kürze auch eine aktuelle Übersicht über alle geltenden Regelungen sowie einen Kurzüberblick als PDF.