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Mitgliederumfrage zur eAU

Technische Störungen und Mehraufwand im Praxisalltag – viele Berliner Praxen sind von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht überzeugt.

Im Mai 2022 hat die KV Berlin ihre Mitglieder zu ihren Erfahrungen mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) befragt. 903 Mitglieder haben den Fragebogen vollständig ausgefüllt und wurden in die Auswertung einbezogen. Der Hauptfokus lag vor allem auf den praktischen Erfahrungen mit der neuen Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI).

Was bei der Sichtung der Ergebnisse auffällt: Von den Praxen, die die technischen Voraussetzungen für die eAU bereits geschaffen haben, haben fast 60 Prozent noch keine eAU versendet. Angesichts des kurz bevorstehenden verpflichtenden Starts der eAU zum 1. Juli 2022 in den Praxen ist das eine geringe Zahl.

Darüber hinaus wurden alle Teilnehmer:innen – egal, ob sie bereits eAUs versenden oder nicht – nach ihrer Meinung zur Anwendung befragt. Diese ist überwiegend negativ: So gehen 76 Prozent nicht davon aus, dass die eAU den Praxisalltag vereinfachen wird. 

72 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die eAU technisch unausgereift sei und den Praxisalltag behindern wird.

Und 60 Prozent stimmen sogar der Aussage zu, das die flächendeckende Einführung scheitern wird, weil die Technik nicht funktioniert.

Probleme in der Praxis

Dieses eher negative Bild bestätigt sich, wenn man auf die Antworten der Befragten schaut, die die eAU einsetzen: Für rund 65 Prozent fügt sich die Anwendung schlecht bzw. weder gut noch schlecht in den Praxisalltag ein. Für rund 27 Prozent funktioniert die eAU im Praxisalltag gut, für nur rund 8 Prozent sehr gut.

Wenn sich die eAU eher schlecht in den Alltag einfügt, wurden vor allem technische Probleme als Hauptgrund genannt sowie der Umstand, dass die klassische AU weniger Aufwand darstellt. 

Weitere Probleme waren:

  • Keine Kontrolle, dass die die eAU wirklich bei den Krankenkassen ankommt, weil die Rückantwort fehlt.
  • Mehraufwand, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Versand nicht funktioniert hat.
  • Mehr Papier, da die Ausfertigungen für Versicherte und Arbeitgeber auf A4 ausgedruckt werden müssen.
  • eAU können nicht von jedem Arbeitsplatz ausgestellt werden.

Praxen brauchen digitale Produkte mit Mehrwert

Die Ergebnisse zeigen, dass die eAU zwar – Stand heute – zum 1. Juli in allen Praxen angewendet werden muss, es handelt sich aber um ein digitales Produkt, dass aus der Nutzerperspektive der Praxen nicht unbedingt einen Mehrwert bietet. Hinzu kommen die technischen Probleme bei der Einrichtung sowie in der Nutzung.

Die KV Berlin nimmt diese Erfahrungen Ernst und wird sich dafür einsetzen, dass künftige Anwendungen gemeinsam mit den Praxen entwickelt und getestet werden. Dabei kann es nicht nur um die rein technische Funktionsweise gehen. Die Anwendungen müssen auch einen Mehrwert gegenüber etablierten Prozessen bilden – nur so werden sie von den Praxen akzeptiert und macht Digitalisierung Sinn.