Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müssen je nach Zulassung unter anderem Mindestsprechstunden und/oder „offene“ Sprechstunden angeboten sowie Termine an Fachärzte vermittelt bzw. an die Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin gemeldet werden. Damit sind Praxen besonders hinsichtlich der Terminvergabe vor neue organisatorischen Herausforderungen gestellt.
Damit jede Patientin und jeder Patient zeitnah eine Behandlung erhält, ist somit ein reibungsfreier Sprechstundenablauf und das Termin- und Wartezeitenmanagement besonders wichtig. Neben dem Ablauf steuern Sie als Schnittstelle die Zeit von Patienten, Ärzten und Kollegen. Darüber hinaus sollten Sie medizinische Dringlichkeit einschätzen und Notfälle erkennen.
Themenschwerpunkte
- Termin- und Wartezeitenmanagement, passgenaue Terminvereinbarung
- Recall, Terminerinnerungen und Terminabsage
- Sprechzeiten und Terminvermittlung im Rahmen des TSVG oder der Strukturreform für Psychotherapeuten
- Meldung an die Terminservicestelle (TSS), eTerminservice (eTS)
- Abrechnung und Kennzeichnung der TSVG-Leistungen
- Notwendige Daten erfragen und Dringlichkeit einschätzen
- Einstufung von Notfällen; Planung von Hausbesuchen
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